Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Lesen Sie, welche Reha-Maßnahmen wir anbieten, wie Sie diese beantragen, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie uns kontaktieren können.
Schon vor der Aufnahme in den MEDICLIN Bliestal Kliniken helfen wir Ihnen gerne bei der Organisation Ihres Aufenthaltes, z. B. bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Auch Ihre Fragen zu Anreise, Aufnahmezeitpunkt, Zimmer, Begleitperson, Eigenanteil, Indikation beantworten wir Ihnen gerne.
Unsere Hotline
+49 6842 54 2235
+49 6842 54 2301
Montag bis Donnerstag 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 11 Uhr
Bei Fragen zu
schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Wenn Sie Ihren Reha-Bescheid erhalten, dauert es etwa noch zwei Wochen, bis die entsprechenden Unterlagen bei uns in der Klinik eintreffen. Erst dann können wir Ihre Fragen rund um Ihren Reha-Termin qualifiziert beantworten.
Eine Behandlung bei uns steht grundsätzlich allen gesetzlich und privat krankenversicherten Patienten sowie Selbstzahlern offen. Sie kommen zu uns in die MEDICLIN Bliestal Kliniken:
Nach § 4 Sozialgesetzbuch I haben Sie ein Recht auf Reha-Maßnahmen, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind. Die Reha dient dem Schutz, der Erhaltung, der Besserung und der Wiederherstellung Ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Sie dürfen Ihre Wunsch-Rehaklinik selbst auswählen. Grundlage dafür ist § 8 Sozialgesetzbuch IX. Die Klinik muss lediglich zertifiziert sein und die für Ihre Bedürfnisse passenden Rehabilitationsmaßnahmen anbieten.
Vermerken Sie Ihre Wunschklinik in Ihrem Reha-Antrag an geeigneter Stelle (beispielsweise mit der Formulierung: „Hiermit mache ich von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die MEDICLIN Bliestal Kliniken in Blieskastel.“). Alternativ können Sie auch ein ergänzendes Formular beilegen.
Hier finden Sie einen Vordruck.
Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht.
Nach sozialmedizinischer und versicherungsrechtlicher Prüfung durch den Kostenträger kann es vorkommen, dass dieser Ihren Reha-Antrag ablehnt. Sie haben dann vier Wochen Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen. Außerdem dürfen Sie eine eventuell vom Kostenträger vorgeschlagene Einrichtung ablehnen und von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen. Auch in diesem Fall muss der Einwand schriftlich erfolgen.
Hier haben wir die häufigsten Fragen rund um den Reha-Antrag für Sie beantwortet.
Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer örtlichen Servicestelle für Rehabilitation. Einen Überblick über Beratungsangebote erhalten Sie außerdem auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Ja, Sie können sich Ihre Reha-Einrichtung selbst aussuchen. Vermerken Sie das auf Ihrem Antrag oder legen Sie ein Formular bei.
Sie haben alle vier Jahre (und in dringenden Fällen auch öfter) Anspruch auf eine Medizinische Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass Sie erwerbsfähig, nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden und bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind.
Ihren Reha-Antrag erhalten Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder online zum Download bei MEDICLIN.
Diese Kosten übernimmt Ihr Kostenträger, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich ist.
Bei Anschlussheilbehandlungen (AHB) sollte die Klinik möglichst im Umkreis von 100 Kilometern liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Entfernungsbegrenzung.
Anschlussheilbehandlung (AHB), auch Anschlussrehabilitation (AR) genannt
Sie beginnt unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation, dauert normalerweise drei bis vier Wochen und kann bei medizinischer Notwendigkeit verlängert werden. Ziel der AHB ist es, verloren gegangene Funktionen und Fähigkeiten wiederzuerlangen und den Belastungen des Alltags und Berufs wieder begegnen zu können.
Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM)
Die Anschlussgesundheitsmaßnahme folgt ebenfalls auf einen Krankenhausaufenthalt oder eine ambulante Operation, allerdings schließt sie nicht direkt an die die Akutbehandlung an. Die AGM kommt erstens für privat krankenversicherte Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung in Frage, die die Behandlung noch mit Ihrem Kostenträger vereinbaren müssen. Zweitens findet sie dann Anwendung, wenn bei Ihnen eine sofortige Reha aus medizinischen Gründen nicht sinnvoll ist.
Medizinische Heilverfahren (HV)
Sie dienen Ihrer Gesunderhaltung und Genesung. Zum Einsatz kommen überwiegend natürliche Heilmittel. Ein HV (früher auch „Kur“ genannt) kann ambulant oder stationär erfolgen.
Ziele eines HV sind:
Sind Sie in der Sozialversicherung pflichtversichert, übernehmen die Gesetzliche Krankenversicherung oder die Gesetzliche Rentenversicherung die Kosten für Ihre Reha. Ihre private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Reha, sofern Sie diese Leistung mit ihr zuvor vereinbart haben.
Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie für Reha-Maßnahmen Zuzahlungen in Höhe von 10 Euro pro Tag leisten. Der Umfang der Zuzahlung ist innerhalb eines Kalenderjahres zeitlich begrenzt: Bei der Deutschen Rentenversicherung auf 14 Tage in der AHB oder 42 Tage im HV. Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie in der AHB für die ersten 28 Tage, beim HV dagegen unbegrenzt. Sofern Sie im laufenden Jahr bereits Zuzahlungen geleistet haben, wird Ihnen diese bei uns angerechnet. Bitte bringen Sie entsprechende Zahlungsbelege mit.
Je nach Einkommen haben Sie auch die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreien zu lassen:
Eine Buchung in den MEDICLIN Bliestal Kliniken ist möglich:
In den Zimmerpreisen enthalten sind die Benutzung des Bewegungs- und Schwimmbades außerhalb der Therapiezeiten sowie die Teilnahme an Vorträgen und anderen Gemeinschaftsveranstaltungen.
Sie können zu Ihrer Reha auch mit einer Begleitperson anreisen. Die Aufnahme der Begleitperson ist in einem zweiten Bett in Ihrem Patientenzimmer möglich. Dies gilt nur in den Fachkliniken für Orthopädie und Innere Medizin. In der Fachklinik für Psychosomatik ist keine Begleitperson im eigenen Zimmer möglich. Um eine Begleitperson anzumelden, wenden Sie sich bitte an:
Diese Liste soll Ihnen Anregung und Hilfe beim Kofferpacken geben. Unter Umständen sind einige aufgeführte Dinge für sie nicht zutreffend (z. B. die Badebekleidung bei frisch operierten Patienten mit noch nicht abgeschlossener Wundheilung).
Haben Sie Fragen zur Kofferpackliste? Rufen Sie einfach an. Wir beraten Sie gerne.