Vor Ihrem Aufenthalt

Vor Ihrem Aufenthalt

Lesen Sie, welche Reha-Maßnahmen wir anbieten, wie Sie diese beantragen, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie uns kontaktieren können.

So bereiten Sie Ihren Reha-Aufenthalt vor

Schon vor der Aufnahme in den MEDICLIN Bliestal Kliniken helfen wir Ihnen gerne bei der Organisation Ihres Aufenthaltes, z. B. bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Auch Ihre Fragen zu Anreise, Aufnahmezeitpunkt, Zimmer, Begleitperson, Eigenanteil, Indikation beantworten wir Ihnen gerne.

Patientensprechstunde

Unsere Hotline
+49 6842 54 2235
+49 6842 54 2301

Montag bis Donnerstag 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 11 Uhr

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Wir antworten werktags innerhalb von 48 Stunden.

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Bei Fragen zu

  • Aufnahme- und Wunschterminen,
  • frühestmöglichen bzw. spätesten Aufnahmeterminen

schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.  Wenn Sie Ihren Reha-Bescheid erhalten, dauert es etwa noch zwei Wochen, bis die entsprechenden Unterlagen bei uns in der Klinik eintreffen. Erst dann können wir Ihre Fragen rund um Ihren Reha-Termin qualifiziert beantworten.

Eine Behandlung bei uns steht grundsätzlich allen gesetzlich und privat krankenversicherten Patienten sowie Selbstzahlern offen. Sie kommen zu uns in die MEDICLIN Bliestal Kliniken:

  • nach einem Krankenhausaufenthalt auf Veranlassung Ihrer Klinik für eine Anschlussheilbehandlung (AHB), für eine Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) oder für eine Geriatrische Rehabilitationsbehandlung (GRB-Verfahren)
  • durch Beantragen eines medizinischen Heilverfahrens (HV) bei Ihrem zuständigen Kostenträger
  • durch Buchung eines unserer Angebote für Selbstzahler

Ihr Recht auf Reha

Nach § 4 Sozialgesetzbuch I haben Sie ein Recht auf Reha-Maßnahmen, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind. Die Reha dient dem Schutz, der Erhaltung, der Besserung und der Wiederherstellung Ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Wunsch- und Wahlrecht

Sie dürfen Ihre Wunsch-Rehaklinik selbst auswählen. Grundlage dafür ist § 8 Sozialgesetzbuch IX. Die Klinik muss lediglich zertifiziert sein und die für Ihre Bedürfnisse passenden Rehabilitationsmaßnahmen anbieten.

Vermerken Sie Ihre Wunschklinik in Ihrem Reha-Antrag an geeigneter Stelle (beispielsweise mit der Formulierung: „Hiermit mache ich von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die MEDICLIN Bliestal Kliniken in Blieskastel.“). Alternativ können Sie auch ein ergänzendes Formular beilegen.

Hier finden Sie einen Vordruck.

Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht.

Erklärfilm zum Wunsch- und Wahlrecht

Wie Sie sich Ihre Wunschklinik selbst aussuchen können: Am Beispiel von Frau Müller zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht anwenden können. Frau Müller hat vor Kurzem ein neues Hüftgelenk erhalten. Nun braucht sie eine Reha. Welche Schritte unternimmt Frau Müller, als sie die Reha beantragt?
 

Bescheid und Widerspruch

Nach sozialmedizinischer und versicherungsrechtlicher Prüfung durch den Kostenträger kann es vorkommen, dass dieser Ihren Reha-Antrag ablehnt. Sie haben dann vier Wochen Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen. Außerdem dürfen Sie eine eventuell vom Kostenträger vorgeschlagene Einrichtung ablehnen und von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen. Auch in diesem Fall muss der Einwand schriftlich erfolgen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Reha-Antrag

Hier haben wir die häufigsten Fragen rund um den Reha-Antrag für Sie beantwortet.

Wer kann mir bei der Antragstellung helfen?

Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer örtlichen Servicestelle für Rehabilitation. Einen Überblick über Beratungsangebote erhalten Sie außerdem auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Kann ich mir meine Wunsch-Reha aussuchen?

Ja, Sie können sich Ihre Reha-Einrichtung selbst aussuchen. Vermerken Sie das auf Ihrem Antrag oder legen Sie ein Formular bei.

Wie oft kann ich eine Reha bekommen?

Sie haben alle vier Jahre (und in dringenden Fällen auch öfter) Anspruch auf eine Medizinische Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass Sie erwerbsfähig, nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden und bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind.

Woher bekomme ich Anträge für eine Reha?

Ihren Reha-Antrag erhalten Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder online zum Download bei MEDICLIN.

Wer übernimmt die Kosten, wenn mein Partner oder Kind eine Begleitung benötigt?

Diese Kosten übernimmt Ihr Kostenträger, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich ist.

Kann ich eine Reha-Klinik wählen, die weit von meinem Wohnort entfernt liegt?

Bei Anschlussheilbehandlungen (AHB) sollte die Klinik möglichst im Umkreis von 100 Kilometern liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Entfernungsbegrenzung.

Reha-Maßnahmen auf einen Blick

Anschlussheilbehandlung (AHB), auch Anschlussrehabilitation (AR) genannt

Sie beginnt unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation, dauert normalerweise drei bis vier Wochen und kann bei medizinischer Notwendigkeit verlängert werden. Ziel der AHB ist es, verloren gegangene Funktionen und Fähigkeiten wiederzuerlangen und den Belastungen des Alltags und Berufs wieder begegnen zu können.

Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM)

Die Anschlussgesundheitsmaßnahme folgt ebenfalls auf einen Krankenhausaufenthalt oder eine ambulante Operation, allerdings schließt sie nicht direkt an die die Akutbehandlung an. Die AGM kommt erstens für privat krankenversicherte Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung in Frage, die die Behandlung noch mit Ihrem Kostenträger vereinbaren müssen. Zweitens findet sie dann Anwendung, wenn bei Ihnen eine sofortige Reha aus medizinischen Gründen nicht sinnvoll ist.

Medizinische Heilverfahren (HV)

Sie dienen Ihrer Gesunderhaltung und Genesung. Zum Einsatz kommen überwiegend natürliche Heilmittel. Ein HV (früher auch „Kur“ genannt) kann ambulant oder stationär erfolgen.

Ziele eines HV sind:

  • Behandlung von Erkrankungen und deren Folgezuständen, die Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können.
  • Beseitigung oder Verbesserung gesundheitlicher Schäden, die ohne Behandlung zu permanenten Erkrankungen führen können.
  • Stabilisierung bisheriger Behandlungserfolge, um bei chronischen Erkrankungen einer weiteren Verschlechterung entgegenzuwirken.

Kosten und Zuzahlungen

Sind Sie in der Sozialversicherung pflichtversichert, übernehmen die Gesetzliche Krankenversicherung oder die Gesetzliche Rentenversicherung die Kosten für Ihre Reha. Ihre private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Reha, sofern Sie diese Leistung mit ihr zuvor vereinbart haben.

Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie für Reha-Maßnahmen Zuzahlungen in Höhe von 10 Euro pro Tag leisten. Der Umfang der Zuzahlung ist innerhalb eines Kalenderjahres zeitlich begrenzt: Bei der Deutschen Rentenversicherung auf 14 Tage in der AHB oder 42 Tage im HV. Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie in der AHB für die ersten 28 Tage, beim HV dagegen unbegrenzt. Sofern Sie im laufenden Jahr bereits Zuzahlungen geleistet haben, wird Ihnen diese bei uns angerechnet. Bitte bringen Sie entsprechende Zahlungsbelege mit.

Je nach Einkommen haben Sie auch die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreien zu lassen:

  • In der Rentenversicherung müssen Sie bei einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1.247 Euro nichts zuzahlen. Darüber ist die Zuzahlung bis zu einem Nettogehalt von 1.869 Euro bis maximal 10 Euro gestaffelt.
  • In der Gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich befreien lassen, wenn die Zuzahlung 2 Prozent Ihres Bruttoeinkommens überschreitet.

Keine Zuzahlung fällt an bei:

  • ambulanter Rehabilitationsleistung der Rentenversicherung
  • Rehabilitationsleistung der Unfallversicherung
  • Bezug von Übergangsgeld
  • Kinderheilbehandlung
  • Anschlussheilbehandlung der Berufsgenossenschaft

Buchungsoptionen

Eine Buchung in den MEDICLIN Bliestal Kliniken ist möglich:

  • als Selbstzahler (Privatpatient)
  • mit Unterstützung Ihrer Krankenkasse oder Ihres Rentenversicherungsträgers
  • als Gast mit Anwendung auf Rezept
  • als Begleitperson ohne Anwendungen und ohne medizinische Betreuung
Mehr Komfort in unserer Klinik mit MEDICLIN PRIVITA

Mehr Komfort in unserer Klinik mit MEDICLIN PRIVITA

MEDICLIN PRIVITA – das steht für ein deutliches Plus an Komfort für Ihren Aufenthalt in unserer Klinik. MEDICLIN PRIVITA verbindet moderne Medizin und Therapie mit Wohlfühlatmosphäre. Gönnen Sie sich mehr Komfort, mehr Service und verbinden Sie so Ihren Klinikaufenthalt mit einer Vielzahl von Annehmlichkeiten, die Sie von Ihrer Erkrankung ablenken.

Mehr erfahren

Abrechnung

  • Bei Patienten der Gesetzlichen Krankenkassen und der Deutsche Rentenversicherung rechnen wir direkt mit dem jeweiligen Kostenträger ab. Es muss allerdings eine Kostenübernahmeerklärung vorliegen.
  • Beihilfeberechtigte Privatpatienten bezahlen direkt am Abreisetag für Unterkunft und Verpflegung. Für Anwendungen und Arzthonorar schicken wir Ihnen eine Rechnung.
    Beihilfenachweis: Bitte holen Sie vor Behandlungsbeginn einen Anerkennungsbescheid der zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle ein. Hierfür benötigt der Amts- oder Vertrauensarzt ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit der Maßnahme bescheinigt. Beihilfeberechtigte gelten bei uns als Selbstzahler.
  • Privatversicherte beantragen bitte vor Beginn der Behandlung eine Leistungszusage, da ihre Kasse nur mit dieser Zusage zur Leistung verpflichtet ist.
  • Gäste rechnen wir direkt am Abreisetag ab. Bei weniger als drei Übernachtungen bitten wir um Vorkasse.

Zimmerangebote und Preise

  • Selbstzahler: 95 Euro und 1,60 Euro Kurtaxe pro Tag und Person in der Fachklinik für Orthopädie, Innere Medizin und Psychosomatik. Darin enthalten sind das Einzelzimmer mit Dusche, WC, Balkon und die Vollverpflegung bestehend aus Frühstück, Mittag- und Abendessen.
  • Begleitpersonen (nur in der Fachklinik für Orthopädie und der Fachklinik für Innere Medizin): 70 Euro und 1,60 Euro Kurtaxe pro Tag und Person in einem zweiten Bett im Patientenzimmer. Darin enthalten ist außerdem die Vollverpflegung.
  • Medizinische Leistungen wie Arzthonorar, Laborleistungen und andere diagnostische Maßnahmen: nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Therapeutische Leistungen: laut Anwendungspreisliste
  • Medikamente: nach Apothekenabgabepreisen

In den Zimmerpreisen enthalten sind die Benutzung des Bewegungs- und Schwimmbades außerhalb der Therapiezeiten sowie die Teilnahme an Vorträgen und anderen Gemeinschaftsveranstaltungen.

Anmeldung und Kofferpackliste

Begleitpersonen

Sie können zu Ihrer Reha auch mit einer Begleitperson anreisen. Die Aufnahme der Begleitperson ist in einem zweiten Bett in Ihrem Patientenzimmer möglich. Dies gilt nur in den Fachkliniken für Orthopädie und Innere Medizin. In der Fachklinik für Psychosomatik ist keine Begleitperson im eigenen Zimmer möglich. Um eine Begleitperson anzumelden, wenden Sie sich bitte an:

Nadine Berberich

Nadine Berberich

Patientenverwaltung Innere Medizin/Kardiologie und Psychosomatik

MEDICLIN Bliestal Kliniken

Kathrin Braß

Kathrin Braß

Patientenaufnahme

MEDICLIN Bliestal Kliniken

Alexandra Meisel-Müller

Alexandra Meisel-Müller

Patientenaufnahme Orthopädie

MEDICLIN Bliestal Kliniken

Checkliste/Kofferpackliste

Diese Liste soll Ihnen Anregung und Hilfe beim Kofferpacken geben. Unter Umständen sind einige aufgeführte Dinge für sie nicht zutreffend (z. B. die Badebekleidung bei frisch operierten Patienten mit noch nicht abgeschlossener Wundheilung).

Haben Sie Fragen zur Kofferpackliste? Rufen Sie einfach an. Wir beraten Sie gerne.

Weitere Informationen zum Download

Ihre Ansprechpartner

Nadine Berberich

Nadine Berberich

Patientenverwaltung Innere Medizin/Kardiologie und Psychosomatik

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Alexandra Meisel-Müller

Alexandra Meisel-Müller

Patientenaufnahme Orthopädie

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